Wir haben ein Recht auf unsere grundgesetzmäßige Freiheit! Aber ein Recht auf Gesundheit?

Wir haben ein Recht auf unsere grundgesetzmäßige Freiheit! Aber ein Recht auf Gesundheit?

Wir haben ein Recht auf unsere grundgesetzmäßige Freiheit! Aber ein verbindliches, verfassungsgemäßes Recht auf Gesundheit? Nein?! Wollen wir das denn überhaupt? Ein Muss zur Gesundheit, koste es was es wolle? Wer entscheidet, was gesund ist und was nicht? Was dürfen wir dann und was nicht? Was ist Gesundheit? Was ist schon krank?

Wir wollen und können doch lieber eigenverantwortlich handeln! Wir sind Menschen und haben alles in uns, wie zum Beispiel unser Potenzial zur Selbstheilung und unser überaus effektives Immunsystem. Was ist mit Naturheilmitteln und Homöopathika? Was ist mit der seelischen Gesundheit? Alles Fragen, die man klären müsste.

Und hätten wir das Recht und ein Anspruch gegenüber dem Staat auf Gesundheit, dann müsste als erstes Armut verboten sein, denn sie ist krankmachend. Das ist wissenschaftlich erwiesen. Das aber nur nebenbei. Wenn unser Grundgesetz uns Gesundheit immer garantieren müsste,

  • dürfte es keine gesundheitsschädlichen Stoffe in Erde, Luft, Feuer oder Wasser geben.
  • Wie wäre dann die Duldung von Glyphosat oder der anderen Insektiziden in der Landwirtschaft damit vereinbar?
  • Oder die Zulassung von Fahrzeugen. Deren Nutzung ist bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich für Leib und Leben von anderen Menschen.
  • Die Duldung von Abgasen bei Kreuzfahrtschiffen, die im Hafen liegen und warten?
  • oder bei Stoffen im Wasser, die selbst die Filteranlagen in Kläranlagen nicht mehr aus dem Trinkwasser herausbekommen.
  • Oder Zusatzstoffe in Fertiggerichten, die krebserzeugend sein könnten, sind nicht verboten, da es nicht belegt ist.
  • Und wie ist es mit den Behandlungsfehlern von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal?
  • Schädliche Nebenwirkungen von Medikamenten
  • Schädliche Zuckerersatzstoffe
  • schädlicher Zucker in Massen
  • Das Grillen müsste verboten werden, da Substanzen, die beim Grillen entstehen, als gesundheitsschädlich gelten
  • das Befahren von Hochalpinen Wegen mit Mountainbikes ist gesundheitsgefährdend
  • Alkohol zum Konsum müsste dann verboten werden
  • Rauchen müsste dann verboten sein
  • Lotto und Glücksspiele können süchtig machen, müssten dann verboten sein
  • in der Sonne sich aufhalten ohne Sonnenschutz ach du großer gott, Hautkrebsgefahr
  • in der Sonne sich aufhalten mit zu viel sonnenschutz oder nur im Haus bleiben, Vitamin D3 Mangel und der ist schädlich für die Gesundheit
  • zu wenig Obst und Gemüse essen, gesundheitsgefährdend

Wenn Gesundheit ein Muss ist und grundgesetzmäßig geschützt ist, dann dürfte vieles nicht mehr oder anderes müsste verpflichtend gerade gemacht werden.

Wo bleibt die Eigenverantwortung?

Zudem beachten Sie Art79GG besonders Punkt (3)!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 79

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Also in Artikel 1 und Artikel 20 darf nie eingegriffen werden!

Was besagen diese beiden Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes denn?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Freiheit steht uns allen, als Bürger der Bundesrepublik Deutschland, grundgesetzmäßig zu. Also müssen wir uns nicht dafür entschuldigen, dass wir gegen Freiheitsbeschränkungen protestieren oder argumentieren, dass wir unsere Freiheit wiederhaben wollen oder behalten wollen, sondern die von uns gewählten Politiker (Staatsgewalt geht vom Volk aus Art 20 (2) müssen die Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sofort zurückfahren.

Und die gesetzgebenden Organe stehen in der Beweispflicht uns dem Volk gegenüber, dass diese Beschränkungen zielführend und richtig sind.

Dazu müssen alle Experten und Studien berücksichtigt werden. Besonders von Denjenigen, die schon bei Schweine- und Vogelgrippevirus richtig gelegen haben und trotzdem sind Beschlüsse, die die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berühren, unzulässig.

Ihre

Brigitte H. Alsleben

PS: einige Fakten zu Covid 19

Es gibt in Deutschland zur Zeit noch 44.039 positiv auf Covid19 getestete Personen, von diesen sind 618 Menschen in einem kritischen oder ernsten Zustand. Bei über 83 Millionen Einwohnern in Deutschland.

Weltweit dasselbe Szenario

von den 7820 Millionen Menschen auf dieser Erde sind 8,4 Millionen noch positiv getestet und siebzigtausend von den fast acht Milliarden Menschen sind im kritischen Zustand.

Man beachte auf der nächsten Abbildung die Todesfälle weltweit, die als Ursache Covid19 haben und diejenigen mit anderen Ursachen.

 

 

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